entwurf 
Neubau oder Bauen im Bestand –individuelles Einfamilienhaus oder barrierefreies Bad, keine Aufgabe gleicht der anderen. Mit dem Bauherrn werden Visionen, Wünsche und Abläufe besprochen. Vorort werden Lage, Bedürfnisse, Verhältnismäßigkeit, Kosten und die rechtliche Möglichkeiten überprüft. Das Ergebnis ist die Entwurfsplanung.
Bauantrag
In Abstimmung mit dem Bauamt wird aus der Entwurfsplanung ein Bauantrag erstellt. Unterschiedliche Behörden und Fachbüros sind je nach Aufgabe mit im Boot. Ständiges Abstimmen und die Findung von Lösungen, bei denen alle Beteiligten mitgehen können, ist die Aufgabe des Architekten. Das Ergebnis ist ein genehmigungsfähiger Bauantrag.
werkplanung
Der genehmigte Bauantrag wird in eine Werkplanung umgesetzt. Pläne mit Details und Materialcollagen helfen dabei den roten Faden, die Entwurfsidee nicht zu verlieren. Einarbeiten von verschiedenen Gewerken in die Architektenpläne.
Erstellen einer Ausschreibung mit Vergabe. Bauleitung und
die Dokumentation runden die gesamte Tätigkeit am Bauvorhaben ab.